Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

AGBs als PDF

1 Allgemeines

1.1 Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.

1.2 Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.3 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2 Lieferungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

2.2 Die zum Angebot gehörenden Daten, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend.

2.3 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

2.4 Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in unserer Macht liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.5 Teillieferungen sind zulässig.

2.6 Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Kunde unter Ausschluß weiterer Ansprüche nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 5% p.a. desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn sich der Kunde selbst in Annahmeverzug befindet.

2.7 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Unsere Lieferverpflichtungen sind mit dem Ausgang aus dem Werk oder Lager mit der Übergabe an einen Spediteur erfüllt. Für Beschädigungen haften wir nicht.

3 Verpackungen

3.1 Die Lieferungen erfolgen einschließlich Verpackung, soweit diese nicht ausdrücklich leihweise überlassen wird.

3.2 Leihweise zur Verfügung gestellte Packmittel sollen vom Käufer baldmöglichst frachtfrei zurückgesandt werden.

3.3 Für Kleinmengen werden Zuschläge erhoben.

3.4 Werden Erzeugnisse, die mit einem Warenzeichen gekennzeichnet sind, verarbeitet, so ist die Benutzung des Warenzeichens in Verbindung mit dem hierdurch hergestellten Erzeugnis nur zulässig, wenn schriftliche Zustimmung des betreffenden Lieferanten vorliegt.

4 Zahlungsbedingungen

4.1.1 Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.1.2 Die Preise verstehen sich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ab Lager einschließlich normaler Verpackung.

4.1.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Preise an die am Tage der Auslieferung geltenden Preise anzupassen. Wir verpflichten uns in diesem Falle, den Käufer/Besteller vor Auslieferung der Ware hiervon zu benachrichtigen. Diesem steht dann das Recht zu, binnen 7 Tagen nach Bekanntmachung der Preiserhöhung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen.

4.3 Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Anrechnung gebracht. Das gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.

4.4 Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z. B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung von Schecks etc., Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung) werden sämtliche Forderungen, auch solche, für die wir ausnahmsweise zahlungshalber Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlichen Bezahlung zurückzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Wir sind weiter berechtigt, gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne daß damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Alte Forderungen aus dem Verkauf von Ware, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Ware zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.Er ist im Falle des Verzugs, insbesondere im Insolvenzfall, verpflichtet uns den Zutritt zu unserer Ware und den hier hergestellten Erzeugnissen zu gestatten und Einsicht in seine Bücher zu geben.

4.5 Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückhaltungsrechte wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche sind ausgeschlossen.

4.6 Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir befugt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und Vorauskasse oder Nachnahme in bar zu verlangen. Soweit Wechsel mit späteren Fälligkeiten laufen, behalten wir uns vor, gegen Rückgabe der Wechsel Barzahlung zu verlangen.

5 Beanstandungen

5.1 Bei Lieferungen von typkonformer Ware entsprechen die gemachten Angaben Mittelwerten. Abweichungen innerhalb der üblichen Toleranzen bleiben vorbehalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei Sonderposten, Substandard-, Offgrade-, Sekundaqualitäten, Mahlgüter etc. und insbesondere bei Regeneraten die Abweichungen bzw. Schwankungen neben weiteren Unterschieden wesentlich größer sein können. Für Abfälle kann keine Gewähr übernommen werden. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen und individuellen Bedingungen bei der Verwendung der Produkte, ist die Beratung unverbindlich. Sie befreit den Käufer keinesfalls von der eigenen Verpflichtung, die Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke selbst zu überprüfen.

5.2 Bei zu Recht beanstandeter Ware, bzw. Teile derselben, sind wir zur Nachlieferung verpflichtet. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz oder Schadenansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu 8 "Ersetzte Teile sind auf Verlangen an uns unfrei zurückzusenden".

5.3 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterläßt er diese Anzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Voraussetzung für die Anerkennung irgendeiner Beanstandung ist die sachgemäße Lagerung der Ware nach Ablieferung. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. Alle Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach Gefahrenübergang.

5.4 Für Gewährleistungen für Originalprodukte sind diese Hersteller zuständig. Der Mängelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z. B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Fehlmengenbescheinigung). Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Die Bestimmungen gelten auch für Falschlieferungen.

5.5 Schäden zum Anlieferzeitpunkt werden nur anerkannt, wenn bei der Annahme der Frachtführer diese Schäden schriftlich quittiert. Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.

5.6 Rückgriffsansprüche gemäß § 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmten Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rüge-Obliegenheiten, voraus.

6 Auskünfte

6.1 Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns vertriebenen Produkte, bzw. vom Hersteller, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung von Schecks und evtl. Wechseln – unser Eigentum.

7.2 Der Käufer hat laufend Aufzeichnungen über den Bestand der Verarbeitung und den Verkauf der Vorbehaltsware zu führen, und zwar auf eine Art, die uns unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewährleistet.

7.3 Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir uns mit ihm darüber einig, daß er uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

7.4 Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltswaren. Der Käufer ist nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

7.5 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.

7.6 Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 15% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

7.7 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im voraus an uns ab.

8 Allgemeine Haftung

8.1 In allen Fällen, in denen wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkt-Haftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in Fällen des Ersatzes auf den vorhersehbaren, vertragsstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9 Kommissionsgeschäfte

9.1 Für alle Kommissionsgeschäfte haben die "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" der jeweiligen Hersteller/Lieferanten ausschließlich Gültigkeit und sind direkt geltend zu machen.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllung für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Reinbek.

10.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich evtl. Wechsel- und Scheckklagen, ist Gerichtsstand Reinbek. Wir können den Käufer nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UNCITRAL) wird ausgeschlossen.

10.4 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

11 Incoterms

11.1 Für die Interpretation von Handelsklauseln findet die jeweils gültige Fassung der Incoterms Anwendung.

12 Datenschutz

12.1 Wir speichern Daten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).