Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der zuletzt deutlich gestiegenen Energie- und Transportkosten sehen wir uns veranlasst, unsere Logistikkostenstruktur temporär anzupassen.
Unsere Speditionspartner erheben aktuell erhebliche Dieselzuschläge, die wir in dieser Form nicht vollständig intern kompensieren können. Um weiterhin eine zuverlässige Belieferung sicherzustellen, führen wir daher für unsere Lieferungen einen temporären, indexbasierten Energie- und Dieselzuschlag ein.
Grundlage der Berechnung ist der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Dieselpreis für Deutschland im EU Weekly Oil Bulletin:
Historische Preisdaten (Excel):
https://energy.ec.europa.eu/document/download/906e60ca-8b6a-44e7-8589-652854d2fd3f_en?filename=Weekly_Oil_Bulletin_Prices_History_maticni_4web.xlsx
Als Referenzwert dient der veröffentlichte Dieselpreis für Deutschland mit Stand 30.03.2026 in Höhe von:
- 2.286 EUR je 1.000 Liter
Auf dieser Basis berechnen wir für Lieferungen ab dem 15.04.2026 einen Zuschlag in Höhe von 0,03 EUR/kg den wir in unseren Rechnungen separat ausweisen.
Anpassungsmechanismus:
- Der Zuschlag gilt jeweils für Lieferungen mit Lieferdatum innerhalb des jeweiligen Kalendermonats.
- Eine Überprüfung und gegebenenfalls Neuberechnung erfolgt jeweils zum 1. des Folgemonats, also zum 01.05., 01.06., 01.07. usw.
- Maßgeblich ist jeweils der zuletzt veröffentlichte Dieselpreis für Deutschland gemäß EU Weekly Oil Bulletin.
- Eine Anpassung erfolgt nur, wenn sich der Dieselpreis gegenüber dem Referenzwert vom 30.03.2026 um mindestens 100 EUR je 1.000 Liter verändert.
- Je 100 EUR je 1.000 Liter Veränderung erfolgt eine Anpassung des Zuschlags um 0,01 EUR/kg.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Zuschlag Anwendung findet auf alle Lieferungen ab dem 15.04.2026, auch im Rahmen bestehender Abrufaufträge, soweit diese zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht ausgeführt sind.
Diese Regelung dient der transparenten und nachvollziehbaren Weitergabe außergewöhnlicher externer Kostenentwicklungen. Es handelt sich ausdrücklich um eine vorübergehende Maßnahme. Sobald sich die Energie- und Transportkosten wieder entspannen, wird der Zuschlag entsprechend reduziert oder vollständig aufgehoben.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen und stehen Ihnen bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.